Gründung und Entwicklung der GildeSelbstverständlich gab es zu damaliger Zeit aus der Notwendigkeit heraus auch in Gaarden eine Brandgilde, deren Zweck es war, sich bei Bränden und anderen Gefahren beizustehen. Wobei es geschichtlich wohl erwiesen ist, daß die Brandgilden die Nachfolge der Schützengilden (Vereinigungen der Bürger gegen bewaffnete Überfälle) übernahmen, nachdem durch die Einführung der stehenden Heere die Obrigkeit die Verteidigung ihres Machtbereiches sicherstellte und somit die Notwendigkeit einer Selbstverteidigung nicht mehr bestand und aus machtpolitischen Gründen wohl auch vielerorts nicht geduldet wurde. Anstatt sich völlig aufzulösen, wendete man sich anderen dringlichen Aufgaben zu. Eine der wesentlichen Herausforderungen war der ständige Kampf gegen drohende Brände, die zuweilen ganze Ortschaften in Schutt und Asche legten. Eben aus einer solchen Brandgilde, nämlich der »BrandGilde der Kielischen Unterthanen«, entstand im Jahre 1738 durch eine Streitsache die heutige Alte Gaardener Gilde. Wie kam es dazu?
Die Mitglieder des »Hochfürstlichen Antheils« stritten sich mit denen des »Clösterlichen Antheils« um die Bezahlung von Schadensgeldern auch für solche Fälle, wo Häuser wegen der Feuersgefahr niedergerissen werden mußten. Die »Hochfürstlichen« vertraten die Auffassung, daß die durch einen solchen Abriß geschädigten Gildemitglieder so behandelt werden sollten, wie nach einem wirklichen Feuerschaden. Da die »Clösterlichen« dem nicht zustimmen wollten, kam es zur Spaltung und zur Gründung einer neuen »Schieß- und Brand-Gilde im Dorfe Garten, Fürstlichen Antheils«. Wie aus der Gilderolle von 1739 zu erkennen ist, war der Zwist so groß, daß im 1. Artikel bestimmt wurde, »daß keine andere als Hochfürstliche eigenthümlich angesessene Unterthanen darinnen auf- und anzunehmen, hingegen Clösterliche Eingesessene zu keiner Zeit und solange zu admittieren (zuzulassen) seyn, als die Clösterliche Gilde sich entleget, denen Kielischen Bürgern das Gilde-Recht wegen ihrer Feuers-Gefahr halber, niedergerissenen Häuser, gleich denen wirklich abgebrannten, zuzustehen«. Zur Gründung der neuen Gilde ließen sich aus dem Flecken Braunschweig (heute Brunswik) 16, aus Kiel 51, aus Gaarden sieben Mitglieder und aus Wellsee ein Gildebruder einschreiben. Doch auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Der auf klösterlichem Grund wohnende Christian Gramm, der sich gleich bei der Gründungsversammlung zu den Hochfürstlichen geschlagen hatte, wurde in die neue Gilde aufgenommen, was sogar extra in der Gilderolle eingetragen wurde.
Mit der Ausarbeitung der Artikel der Gilderolle und der Bestätigung (oder, wie man früher sagte, mit der »Confirmation«) dieser durch die höchste Obrigkeit am 5. Juni 1739, war der Gründungsakt als Schieß- und Brandbilde endgültig besiegelt. |
Um Ihnen einen Einblick in diese Gilderolle zu geben, ist diese nachfolgend in ihrem ursprünglichen Wortlaut und ihrer eigentümlichen Schreibweise auszugsweise wiederegegeben. |
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